Digitale Verwaltung 2020. Evaluierungsbericht 2016.
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DE
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Berlin
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Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag sowie mit dem Handlungsfeld "Innovativer Staat" der Digitalen Agenda 2014 - 2017 die flächendeckende Digitalisierung der Verwaltung verortet. Mit dem E-Government-Gesetz hat die Bundesregierung rechtliche Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des E-Government im Bund definiert. Das übergreifende, langfristige Zielbild sieht durchgängige, elektronisch vernetzte und vor allem medienbruchfreie Prozessketten zwischen allen Verfahrensbeteiligten vor. Im Regierungsprogramm ist der Auftrag definiert, den Umsetzungsstand des E-Government-Gesetzes in den Jahren 2016, 2018 und 2020 bezogen auf die Vorhaben des Regierungsprogramms in der Bundesverwaltung zu ermitteln. Dieser Bericht enthält die Evaluation für das Jahr 2016. Für die Evaluation wurde eine Umfrage in der Bundesverwaltung durchgeführt. Befragt wurden alle Ressorts sowie zugehörige Geschäftsbereiche. Ergänzend wurde eine Expertenbefragung bei den für die Umsetzung der Vorhaben federführend verantwortlichen Stellen der Bundesverwaltung durchgeführt.
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Seiten
137 S.