Flächensicherung für erneuerbare Energien durch die Raumordnung.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
Die sog. "Energiewende" beinhaltet u.a. einen Ausbau der Erneuerbaren Energien, für den künftig in erheblichem Maße Flächen vorzuhalten sind. Der Beitrag bereitet auf der Grundlage rechtlich verfasster Ziele die gegenwärtig verfügbaren Daten über den künftigen Flächenbedarf für Erneuerbare Energien auf und analysiert das vorhandene Instrumentarium der Flächensicherung. Dabei werden insbesondere das Flächenvorsorgepotenzial der Raumordnungsplanung herausgearbeitet und die Flächensicherungsimpulse bewertet, die aus dem Planvorbehalt des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB resultieren. Plädiert wird in rechtspolitischer Hinsicht für eine vorbereitende raumbezogene Fachplanung für Erneuerbare Energien und für gesetzliche (Mindest-)Mengenziele als Vorgaben für die Raumordnungsplanung in den Ländern.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 1
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S. 3-10