Das neue Bayerische Landesplanungsgesetz - der Auftakt zur Reform der bayerischen Landesplanung.

Boorberg
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München

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0522-5337

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ZLB: R 620 ZB 7013

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RE

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Abstract

Das am 1.7.2012 in Kraft getretene Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLpIG) bildet den Auftakt der von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen grundlegenden Reform der bayerischen Landesplanung, die als 2. Säule die Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern umfasst. Das BayLpIG macht als Vollgesetz von der grundgesetzlich eingeräumten Abweichungsbefugnis der Länder bei der Raumordnung Gebrauch, akzentuiert die raumordnerischen Bedürfnisse und Besonderheiten Bayerns und entwickelt die Rechtsgrundlagen der bayerischen Landesplanung weiter. Das Gesetz hält an der Trägerschaft der Regionalen Planungsverbände für die Regionalplanung als staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis fest und bekennt sich damit zur Mitverantwortung des Staates auch für die räumliche Ordnung und Entwicklung in den Regionen. Landesentwicklungsprogramm und Regionalpläne können auch künftig Ziele und Grundsätze zu einem breiten Spektrum raumbedeutsamer Belange festlegen. Der Anwendungsbereich des Raumordnungsverfahrens wird flexibilisiert; die Öffentlichkeit ist im Raumordnungsverfahren ausnahmslos zu beteiligen.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 24

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S. 741-746

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