Das neue Bayerische Landesplanungsgesetz - der Auftakt zur Reform der bayerischen Landesplanung.
Boorberg
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Datum
2012
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 620 ZB 7013
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Das am 1.7.2012 in Kraft getretene Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLpIG) bildet den Auftakt der von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen grundlegenden Reform der bayerischen Landesplanung, die als 2. Säule die Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern umfasst. Das BayLpIG macht als Vollgesetz von der grundgesetzlich eingeräumten Abweichungsbefugnis der Länder bei der Raumordnung Gebrauch, akzentuiert die raumordnerischen Bedürfnisse und Besonderheiten Bayerns und entwickelt die Rechtsgrundlagen der bayerischen Landesplanung weiter. Das Gesetz hält an der Trägerschaft der Regionalen Planungsverbände für die Regionalplanung als staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis fest und bekennt sich damit zur Mitverantwortung des Staates auch für die räumliche Ordnung und Entwicklung in den Regionen. Landesentwicklungsprogramm und Regionalpläne können auch künftig Ziele und Grundsätze zu einem breiten Spektrum raumbedeutsamer Belange festlegen. Der Anwendungsbereich des Raumordnungsverfahrens wird flexibilisiert; die Öffentlichkeit ist im Raumordnungsverfahren ausnahmslos zu beteiligen.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 24
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 741-746