Die Rechtsstellung des Unternehmers als Antragsteller im Verhältnis zur Allgemeinheit im Recht der Wasserwirtschaft.
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SEBI: 88/2884
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Einleitend definiert der Autor den Begriff des Unternehmers im Wasserhaushaltsgesetz und den Wassergesetzen der Länder. Sodann erörtert er die öffentlich-rechtliche Bewirtschaftung der Gewässer im Allgemeininteresse. Hierzu geht er u. a. auf die Erforderlichkeit der öffentlich-rechtlichen Gewässerbewirtschaftung ein sowie auf die Auswirkungen des öffentlich-rechtlichen Benutzungsregimes auf das Grundeigentum. Abschließend analysiert er die öffentlich-rechtliche Gewässerbewirtschaftung im Hinblick auf die Eigentumsgarantie des Art. 14 Grundgesetz. Sodann geht er der Frage nach, ob die Tatsache, daß die Gewässer öffentliche Sachen im Gemeingebrauch sind, Auswirkungen auf die subjektive Rechtsstellung des Antragsstellers hat. Ferner befaßt er sich mit Ermessensentscheidungen der Verwaltungsbehörde über eine beantragte Gestattung. In diesem Zusammenhang beleuchtet er u. a. den Rechtsanspruch auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung sowie die Zulässigkeit der Bewilligungspraxis der Wasserwirtschaftsbehörden. Abschließend untersucht er den Ausnahmefall des strikten Rechtsanspruchs auf eine wasserwirtschaftliche Genehmigung. gzi/difu
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Wasserwirtschaft, Wasserrecht, Unternehmer, Öffentliches Recht, Öffentliche Sache, Gemeingebrauch, Gemeinwohl, Behörde, Ermessen, Genehmigungsverfahren, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Versorgung, Recht, Wasser
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Konstanz: Hartung-Gorre (1986), XIX, 148 S., Lit.(jur.Diss.; Konstanz 1986)
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Wasserwirtschaft, Wasserrecht, Unternehmer, Öffentliches Recht, Öffentliche Sache, Gemeingebrauch, Gemeinwohl, Behörde, Ermessen, Genehmigungsverfahren, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Versorgung, Recht, Wasser
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Konstanzer Dissertationen; 123