INPOL und StA. Zum Abrufrecht der Staatsanwaltschaften aus polizeilichen Datenspeichern.
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1984
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SEBI: 85/968
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Zusammenfassung
Seit über einem Jahrzehnt schon betreibt die Polizei das Verbundsystem INPOL. Anfangs noch als ein umfassendes Informationssystem geplant, "das in riesigen Mengen angehäufte Tatsachenmaterial zu allen abseitigen, abweichenden Verhaltensweisen der Gesellschaft (elektronisch) forschend zu durchdringen, um rationale Einsichten der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, ihr eigenes Rechtssystem zu korrigieren und Instrumente bereitzustellen, die Kriminalität zu verhindern" (Herold), ist es heute - bescheidener - aus polizeilicher Arbeit nicht mehr hinwegzudenken. In den Anfangsjahren ging man ganz selbstverständlich davon aus, die Staatsanwaltschaften in diesen Informationsverbund zu integrieren. Dies ist jedoch bis heute nicht erfolgt. Nicht zuletzt die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder haben zu einer Sensibilisierung weiter Bevölkerungskreise geführt. Demgemäß sehen die zwischenzeitlich erlassenen Dateienschutzrichtlinien des Bundesinnenministers vom 26.2.1981 eine Einbindung der Staatsanwaltschaften in diesen Verbund nicht grundsätzlich vor, sondern nur nach besonderer Zustimmung des jeweiligen Innenministers (Nr. 5.8 der Dateienrichtlinien). Der Autor untersucht, ob das Datenschutzrecht einen Anschluß der Staatsanwaltschaften an INPOL im Wege steht. chb/difu
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München: Schweitzer (1984), 208 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1984)
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Serie/Report Nr.
EDV und Recht; 14