Die Entscheidung des Grundgesetzes für die gemeindliche Selbstverwaltung im Rahmen der europäischen Integration. Die Auswirkungen der Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Gemeinschaft gemäß Art. 24 Abs. 1 GG auf die Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG.

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Baden-Baden

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ZLB: 93/854

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Zusammenfassung

Die Stellung der Gemeinden in der BRD ist durch die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG gesichert. Art. 24 Abs. 1 GG ermöglicht jedoch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Gemeinschaft, wobei deren Recht dem nationalen Recht grundsätzlich vorgeht und somit die Stellung der Gemeinden bedrohen kann. Die identitätsbildende Struktur des Grundgesetzes, zu der auch die gemeindliche Selbstverwaltung gehört, bildet jedoch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts über den Art. 79 GG (Verfassungsänderung) hinaus eine Schranke für die Übertragung nach Art. 24 GG. Die wechselseitige Spannungslage ist im Wege der praktischen Konkordanz durch gegenseitigen Ausgleich zu lösen. Die gemeindliche Selbstverwaltung wird also auch den europäischen Herausforderungen standhalten können. lil/difu

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453 S.

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Kommunalrecht - Kommunalverwaltung; 11