Bodenpolitik und Landmanagement in der Türkei.

Chmielorz
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Chmielorz

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DE

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Wiesbaden

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1616-0991

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ZLB: Kws 155 ZB 6780
BBR: Z 123
IRB: Z 952
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343

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Abstract

Für den Begriff Landmanagement gibt es bisher keine einheitliche internationale Definition. Vielmehr wird dieser Begriff inhaltlich sehr breit verstanden. So wird der Begriff Landmanagement nicht nur bei der Umsetzung von Landes- und/oder Umweltplanungen benutzt, sondern gleichzeitig für den Nachweis des Eigentums an Grund und Boden sowie für die Bodenordnung gebraucht. Die Hauptziele der Bodenpolitik enthalten die Steuerung der städtischen Entwicklung, die Verwirklichung gesunder und geordneter Stadtentwicklungen, die Beseitigung etwaiger Wohnungsnot und die Erschließung neuer Baugebiete, die Nutzungsbegrenzung der ländlichen Grundstücke für städtische Zwecke, die Verhinderung außergewöhnlicher Bodenwerterhöhungen sowie der Bodenspekulation. Die Aufgabe des Landmanagements ist die Umsetzung der Ziele der Bodenpolitik, indem die zur Entwicklung von Stadt und Land erforderlichen Flächen bereit gestellt werden. In der Türkei verstand man unter Landmanagement zunächst den Nachweis des Eigentums an Grund und Boden, das Grundstückskataster. Die Bereitstellung der Kataster- und Grundbuchdaten für städtische und ländliche Planungen sowie deren Umsetzung waren die Hauptaufgabe des Landmanagements. Ab 1980 wurden diese Aufgaben um den Stadtumbau, die Grundstücksbewertung und die Vermessung der Waldflächen erweitert. Im Artikel werden die Neuerungen und die damit erzielten Ergebnisse im Bereich des Landmanagements unter Berücksichtigung des Einflusses auf die Verwendung des Bodens (Allokation) und die Streuung des Eigentums (Distribution) dargestellt.

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Flächenmanagement und Bodenordnung

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Nr. 6

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S. 248-255

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