Der Mieter als Nachbar. Subjektiv-öffentlichrechtliche Abwehransprüche aus obligatorischen Schuldverhältnissen.

Köhler
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Köhler

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Tübingen

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ZLB: 2001/2768

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DI

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Abstract

Im Nachbarschaftsbereich treten durch räumliche und soziale Nähe häufig Konflikte auf, die auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und des Baurechts in Form des Bauplanungs- und Bauordnungsrecht und das Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt werden. Hier kommt dem sogenannten Drittschutz entscheidende Bedeutung zu, und dieser Drittschutz ist wiederum auch ein zentrales Problem im öffentlichen Baurecht. Der Schwerpunkt der Arbeit ist die Offenlegung des Verhältnisses zwischen dem Schutz verfassungsrechtlichen Eigentums und dem öffentlichen Baurecht. Es wird geklärt, ob der Mieter Inhaber einer verfassungsrechtlichen Eigentumsposition ist. Es folgt eine Untersuchung über die Konsequenzen, die aus einer Eigentumsposition im Sinne des Art. 14 GG resultieren. Es werden Fragen zu verfassungsrechtlichen Grundsätzen im Bereich des Eigentums hinsichtlich des verfassungsrechtlichen Minimums und der über dieses Mindestmaß hinausgehenden Ausgestaltung des Eigentums erörtert. Auswirkungen des sogenannten "Mietereigentums" auf das öffentliche Baurecht werden untersucht. Diese sind wiederum von den Voraussetzungen abhängig, bei welchen Gegebenheiten baurechtlicher Drittschutz gewährt wird. Schließlich wird auch die Frage diskutiert, ob das öffentliche Baurecht tatsächlich ausschließlich bodenbezogen ist, oder ob es Regelungen enthält, die eine Ausdehnung baurechtlichen Drittschutzes auf den Mieter rechtfertigen (z.B. der Mieter ist bei etwaiger Beeinträchtigung des Mietobjekts von nachteiligen Auswirkungen tagtäglich betroffen). kirs/difu

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IX, 315 S.

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