Der Staatskommissar im Gefolge der kommunalen Neuordnung des Landes Nordrhein-Westfalen - eine verfassungsrechtliche zulässige Form der Übergangsverwaltung?
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SEBI: 72/1942
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Zusammenfassung
Die Entsendung von Beauftragten des Innenministers wirft die Frage nach der Rechtsgrundlage und der Verfassungsmäßigkeit unter dem Aspekt der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie für diese Form der Übergangsverwaltung auf. Der staatlich Beauftragte stellt zwar einen schweren Eingriff in, aber keinen Verstoß gegen das kommunale Selbstverwaltungsrecht dar, da der Eingriff in # 110 GO NW gesetzlich normiert ist und der Wesensgehalt des Art. 28 GG unberührt bleibt. Dennoch wäre die Neugestaltung des Übergangsverfahrens durch den Gesetzgeber, etwa als ,,Zweites Vorschaltgesetz'' in Anlehnung an # 120 4. VereinfG RP bzw. # 71 8. Vereinf. RP, geboten.
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Selbstverwaltung, Gemeinde, Neuordnung, Verwaltungsreform, Kommunalverwaltung, Staatskommissar
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Köln: Grote (1972) XXIV/263 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Bonn 1972)
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Selbstverwaltung, Gemeinde, Neuordnung, Verwaltungsreform, Kommunalverwaltung, Staatskommissar