Standortsicherungsplan für Wärmekraftwerke. 28. Juli 1978. Energieprogramm für Bayern. Teilplan; Gesamttitel.

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BBR: C 12686

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Plan ist Teilplan des Energieprogramms II für Bayern und eine Maßnahme der Fach- und Landesplanung, mit dessen Hilfe Standorte gesichert werden sollen, die aus heutiger Sicht für die Bebauung mit Wärmekraftwerken möglicherweise in Frage kommen könnten. Es sollen Standorte offengehalten werden, die u. a. der Raumordnung sowie dem Städtebau und der Ortsplanung bestmöglich entsprechen, insofern werden fach- und landesplanerische Zielsetzungen für Kraftwerksstandorte konkretisiert. Geltungsreichweite bis 1985. Plan ist darauf beschränkt, Standorte für Planungsvorhaben von überregionaler Bedeutung auszuweisen. Die insgesamt 13 Standorte wurden von einer interministeriellen Arbeitsgruppe (Vertreter aus den Bereichen nukleare Sicherheit, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Landespflege, Energieversorgung, Städtebau, Ortsplanung, Landesplanung) aus insgesamt 66 Standortvorschlägen ausgewählt.

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Energieplanungsprogramm, Standortplanung, Heizkraftwerk

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München: (1978), ca. 65 S., Kt.; Tab.

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Energieplanungsprogramm, Standortplanung, Heizkraftwerk

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