Die neue Vereinsregisterverordnung.

Boorberg
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Datum

1999

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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0942-5454

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4381

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Nach § 55a Abs.7 BGB i.d.F. vom 20.12.1993 - BGBl. S.2182 - ist das Bundesjustizministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Vorschriften über die Einzelheiten der Einrichtung und Führung des Vereinregisters zu erlassen, insbesondere auch, soweit es maschinell geführt wird. Diese Verordnung ist nunmehr mit Wirkung vom 24.2.1999 in Kraft getreten. Sie enthält zunächst (allgemeine) Regelungen über die Zuständigkeit (des Amtsgerichts) zur Führung des Registers, über den Aufbau und die Gestaltung des Registers, das Verfahren bei Eintragungen, bei Löschungen und Berichtigungen der Eintragung, sowie ferner Vorschriften über die Einrichtung eines maschinell geführten Vereinsregisters. Art. 1 der Verodnung über das Vereinsregister und andere Fragen des Registerrechts vom 10.2.1999 - BGBl. S.147. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

Ausgabe

Nr. 8

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 245-246/Rdnr.136

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen