Grundlagen und Entwicklung des Kindergartenrechts in Bayern nach 1945.

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Bayreuth

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ZLB: 98/2337

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DI
RE

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Abstract

Zunächst versucht der Autor den Begriff Kindergarten zu definieren und beginnt mit der historischen Betrachtung, die vor allem zwei Grundfunktionen kennzeichnet: die Bewahrung und/oder die Erziehung noch nicht schulpflichtiger Kinder in außerfamiliärer Betreuung. Im Kindergartenrecht sind Einzelheiten wie seine Einrichtung, Organisation, Zugangsvoraussetzungen, Finanzierungen und weitere Einzelheiten geregelt. Das Hauptproblem des Kindergartenrechts hat seinen Ursprung in der Frage nach dem Verhältnis der an der Betreuung Beteiligten und der von ihr Betroffenen, den Eltern, Staat und Gemeinden, Bund und Ländern. Hier wird auf das bayerische Kindergartenrecht eingegangen. Anhand der Schwerpunkte wie Anspruch auf Kindergartenplatz, Finanzierung durch Elternentgelte, Rechtsweg für Klagen der Eltern oder des Kindes usw. zeigt der Autor die Entwicklung des bayerischen Kindergartenrechts auf. kirs/difu

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248 S.

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