Die Veränderung des Arbeitsbereichs im Arbeitsverhältnis.
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1983
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SEBI: 83/6664
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Zusammenfassung
In der heutigen Zeit bleibt in der Regel kein Arbeitsverhältnis unverändert. Wirtschaftliche und organisatorische Gründe führen dazu, daß die Tätigkeit zu einer Anpassung an die tatsächlichen Erfordernisse heutiger Zeit zwingt. Die Änderung des Arbeitsbereichs (Arbeitsplatzveränderung) basiert dabei meistens auf einer einseitigen individuellen Regelung oder ist kollektivrechtlicher Natur. Dementsprechend geht der Autor auf die verschiedenen Möglichkeiten der Arbeitsveränderungsmodalitäten ein, wobei er einerseits die Arbeitsveränderung nach dem individuell zu beurteilenden Arbeitsvertragsrecht bzw. nach dem kollektiven Betriebsverfassungsrecht vornimmt. Im Individualbereich geht er dazu maßgeblich auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers ein; im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts wird auf die Möglichkeiten betriebsverfassungsrechtlicher Mitbestimung (z. B. bei Versetzung oder Umsetzung) sowie einer Änderungskündigung eingegangen. Weiter wird auf die Rechtsfolgen mangelnder Beteiligung durch den Betriebsrat hingewiesen. Insgesamt verfolgt der Autor das Ziel, eine genaue Abgrenzung der Arbeitsbereichsveränderung nach Individualrecht und kollektivem Recht vornehmen zu können. kp/difu
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Köln: (1983), XXXVII, 199 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1983)