Anpassungserfordernisse des deutschen Artenschutzrechts. Konsequenzen des EuGH-Urteils vom 10. Januar 2006, Rs. C-98/03.
Nomos
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2006
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Nach dem Urteil des EuGH vom 10. Januar 2006 in der Rechtssache C-98/03 besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei zwei zentralen Regelungsbereichen, die die Umsetzung der FFH-Richtlinie in das deutsche Naturschutzrecht sicherstellen sollen. Primär ist das Artenschutzrecht betroffen, da die jetzige artenschutzrechtliche Landwirtschaftsklausel (§ 43 Abs. 4 BNatSchG) nach dem EuGH-Urteil vom 10.1.2006 gegen die FFH-Richtlinie verstößt. Diese Vorschrift des BNatSchG ist aber auch insoweit nicht mehr haltbar, als die Ausführung eines zugelassenen Eingriffs bei nicht absichtlicher Beeinträchtigung der besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten des § 43 Abs. 4 BNatSchG freigestellt wird. Hier müssen die Ausnahmegründe, die Art. 16 FFH-Richtlinie vorsieht, umfassend zur Anwendung gebracht werden. Außerdem verlangt die FFH-Richtlinie in Art 12 Abs. 1 Buchstabe d, dass jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der in Anhang IVa genannten Tierarten und nicht nur die absichtlichen, verboten werden. Vor dem Hintergrund einer verschärften Auslegung des Absichtsbegriffs, sind hiermit Herausforderungen für die praktikable Gestaltung des Artenschutzrechts verbunden. Die Neuregelungen werden zu einem Zeitpunkt erforderlich, zu dem die Natura 2000 Richtlinien für übertriebene Investitionserschwernisse und Bewirtschaftungsbeschränkungen verantwortlich gemacht werden. Der Beitrag zeigt Lösungsmöglichkeiten auf, welches artenschutzrechtliche Konzept der Gesetzgeber zukünftig im Spannungsfeld zwischen europarechtlichen Anforderungen und pragmatischer Handhabung der rechtlichen Vorgaben für den Vollzug verfolgen kann. Darüber hinaus geht der Beitrag auf die Frage ein, wie der Projektbegriff, der den Umfang der Vorhaben und Maßnahmen, die vor ihrer Zulassung oder Durchführung zum Gegenstand einer FFH-Verträglichkeitsprüfung gemacht werden müssen, zukünftig gestaltet werden kann. difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht
Ausgabe
Nr. 11
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 513-517