Umweltstrafrechtliche Verantwortlichkeiten in den Kommunen.

Hartung-Gorre
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Hartung-Gorre

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Konstanz

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ZLB: 98/286

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DI

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Abstract

Im Gegensatz zu den Amtsträgern der Umweltverwaltungsbehörden hat sich bei den Amtsträgern in den allgemeinen Kommunalverwaltungsbehörden keine klare Linie der möglichen Strafbarkeit entwickelt. Insbesondere wird die Verantwortlichkeit kommunaler Amtsträger beim Betrieb von Anlagen der Abwasserbeseitigung erörtert. Der Autor stellt dar, inwiefern die beiden Hauptorgane der Kommune, der Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung, strafrechtlich im Falle einer Gewässerverunreinigung zur Verantwortung gezogen werden können. Der 2. Teil befaßt sich schwerpunktmäßig mit der Frage, ob sich kommunale Amtsträger strafbar machen können, wenn sie nicht gegen Gewässerverunreinigung Dritter einschreiten. Schließlich wird auch die Aufgabe und Zuständigkeitsverteilung innerhalb eines kommunalen Verwaltungsapparates deutlich gemacht. Die Klärwerksfälle werden in anonymisierter Form ausführlich dargestellt. kirs/difu

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XLVII, 205 S.

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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft; 105