Dritter und Vierter Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Berlin
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
item.page.type
item.page.type-orlis
BE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Staatenbericht gibt einen Überblick darüber, wie Deutschland in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention voranschreitet. In Deutschland ist die Konvention am 5. April 1992 in Kraft getreten. Deutschland hat sich als Vertragsstaat zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechtskonvention gegenüber den Vereinten Nationen verpflichtet. Der aktuelle Dritte und Vierte Staatenbericht berichtet zur Realität von Kinderrechten in Deutschland, wie das Recht auf Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung, das Recht auf angemessene Lebensbedingungen und Gesundheit und das Recht auf Bildung.
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
126 S.