Dritter und Vierter Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes.

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Der Staatenbericht gibt einen Überblick darüber, wie Deutschland in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention voranschreitet. In Deutschland ist die Konvention am 5. April 1992 in Kraft getreten. Deutschland hat sich als Vertragsstaat zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechtskonvention gegenüber den Vereinten Nationen verpflichtet. Der aktuelle Dritte und Vierte Staatenbericht berichtet zur Realität von Kinderrechten in Deutschland, wie das Recht auf Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung, das Recht auf angemessene Lebensbedingungen und Gesundheit und das Recht auf Bildung.

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126 S.

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