Mobilitätsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehrs- und Baurecht. Schlussbericht.

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Bergisch Gladbach

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Abstract

Lebensbedingungen und Lebensmöglichkeiten haben sich für Kinder und Jugendliche verändert. Damit einher gehen Veränderungen von Raumerfahrungen und Raumnutzungen. Auch wenn Kindheit heute mit Schlagworten wie verhäuslichte, organisierte Kindheit mit starker Mediennutzung und Verinselung der Lebensräume beschrieben wird, werden städtische Räume und Straßenräume weiterhin von Kindern genutzt, erobert und umgenutzt. Ziel des Projektes ist die Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Regelwerkes der Stadt- und Verkehrsplanung, die dem gesetzlichen Anspruch von Kindern und Jugendlichen (Grundgesetz, Kinder- und Jugendhilfegesetz, aktuelle Entwicklung des EU-Rechts) auf eine angemessene körperliche, seelische und soziale Entwicklung gerecht werden. Dazu werden auch Vorschläge erarbeitet, wie die für die Stadt- und Verkehrsplanung relevanten Belange der Kinder und Jugendlichen mittels bekannter und zu entwickelnder Methoden so zusammengestellt und, soweit möglich, quantitativ beschrieben werden können, so dass eine gerichtlich überprüfbare Abwägung mit anderen Belangen möglich wird. Es wird insbesondere der Frage nachgegangen, welche Anforderungen aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen an öffentliche (Straßen) Räume gestellt werden. Die öffentlichen Räume werden als Lebensräume begriffen, die für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen von wesentlicher Bedeutung sind. Das Projekt hat einen starken Bezug zur Entwicklungspsychologie und zur ökologischen Psychologie, da im öffentlichen Raum mehr als nur Ortsveränderung stattfindet. Zu unterscheiden ist daher zwischen verkehrlichen Belangen (eigenständige Mobilität, Verkehrssicherheit) und nicht verkehrlichen Belangen (Sicherung eines attraktiven Aufenthalts, Kommunikation). ber/difu

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163 S., Anh.

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