Standortkriterien für Abfallentsorgungsanlagen als Grundlage für die planerische Abwägung im Raumordnungsverfahren.
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1988
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ZZ
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Für die systematische Ermittlung des geeignetsten Standorts für Abfallentsorgungsanlagen werden Eingrenzungs-, Vorauswahl- und Bewertungskriterien vorgestellt. Bei der Eingrenzung des Suchraums sollten nicht von vornherein die Flächen für Siedlung und Infrastruktur zu Lasten der Freiflächen ausgeschlossen werden. Der Ausbau vorhandener Standorte für Abfallentsorgungsanlagen und die gemeinsame Inanspruchnahme anderer Infrastrukturstandorte (Kraftwerke, Kläranlagen usw.) sind ebenso zu berücksichtigen wie die mögliche Wiedernutzung von Industriebrachflächen. Bei der Ermittlung und Kartierung der Ausschlußflächen kann die Raumplanung einen selbständigen Beitrag leisten und so raumordnerische Zielsetzungen frühzeitig mit in den Planungsprozeß einbringen. Durch Vorauswahlkriterien lassen sich solche Standorte ausscheiden, die aufgrund von Mindestanforderungen und offensichtlichen Mängeln abschließend nicht als Standort geeignet sind. Die Bewertungskriterien werden unterschieden in die Hauptgruppen "Umwelt", deren Kriterien im wesentlichen standortbezogen sind, und in die anlagenbezogenen "Kosten". Innerhalb der jeweiligen Untergruppen Luft- und Wasserreinhaltung, Lärm-, Landschaftsschutz und Verkehrsbelastung bzw. technische Aspekte, Erschließungskosten und jährliche Kosten werden Teilkriterien mit ihren zugehörigen Bandbreiten (Minimal- bis
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Informationen zur Raumentwicklung, Bonn, (1988), H.10, S.681-690, Tab.; Lit.