Regionen in Italien.

Willeit, Ferdinand
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1982

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Die seit dem 19. Jh. bestehende Idee einer regionalen Unterteilung Italiens fand ihren Abschluss in dem 1948 in Kraft getretenen italienischen Grundgesetz. Es regelt u.a. die Zusammensetzung der Regionalorgane und die Rechtsstellung der italienischen Regionen Im Verhältnis zum Gesamtstaat. Die Finanzzuweisungen durch die Zentralregierung betragen derzeit ca. 95 % der gesamten regionalen Hauhalte. Sie beziehen sich größtenteils auf die Bereiche Fürsorge und Gesundheitswesen. Für den gesamten Umweltbereich werden keine Mittel bereitgestellt. Es wird ein Überblick über die historische Entwicklung der italienischen Regionen, ihre Rechtsstellung, ihre Beziehungen zur Zentralregierung, zu ihrem Finanzrahmen und zu ihrer Selbstverwaltung gegeben. za

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Rat Gemeinden Eur. 6(1982)Nr.4, S.74-80, Abb., Tab.

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