Mieter aufgepaßt. Das neue Mietrecht 1983. 3. Aufl.

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1983

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SEBI: 84/3384

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Am 10. Dezember 1982 wurden vom Deutschen Bundestag neue Mietgesetze beschlossen. Das seit 1975 geltende soziale Mietrecht wurde zum Nachteil der Mieter verändert. Mieterhöhungen werden dem Vermieter erleichtert, Staffelmieten dürfen vereinbart werden, bei sog. Zeitmietverträgen ist der Mieter unter bestimmten Bedingungen ohne jeden Kündigungsschutz, Vermieter haben es leichter, Wohnungsmodernisierungen durchzusetzen usw. Der Mieterbund möchte mit dieser Broschüre die Mieter über ihre Schutzrechte aufklären. Die komplizierten Vorschriften machen es unmöglich, alle Einzelfragen anzusprechen, so daß hier nur die Grundzüge des Mietgesetze abgehandelt werden können. fu/difu

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Köln: Selbstverlag (1983), 48 S., Tab.; Lit.

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