Das Breitbandkabelnetz in den öffentlichen Verkehrswegen der Kommunen. Die Berechtigung der Deutschen Bundespost, für die Breitbandkabelnetzverlegung die Verkehrswege der Kommunen zu benutzen.
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SEBI: 89/3199
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Die Arbeit befaßt sich mit der Problematik, ob die Kommunen die Inanspruchnahme der öffentlichen Straßen für die Verlegung des Breitbandkabelnetzes durch die Deutsche Bundespost (DBP) nach Maßgabe des Telegraphenwegegesetzes (TWG) dulden müssen.Nach den Pargr.Pargr. 1 ff.TWG ist die DBP derzeit befugt, Fernmeldelinien in öffentliche Verkehrswege unentgeltlich zu verlegen.Nach Ansicht der DBP erfaßt das TWG auch die Verlegung von Breitbandkabelnetzen.Dies wird von den Kommunen bestritten, welche von der DBP den Abschluß entgeltlicher Gestattungsverträge verlangen.Die Frage der Zulässigkeit der Erweiterung des Anwendungsbereiches des TWG im Wege der Auslegung oder Analogie wird noch durch die Breitbandverkabelung in Kooperation mit privaten Unternehmen verschärft.Bei der Problematik ist weiter das Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes zu beachten und die Frage, ob der Gesetzgeber die Kommunen entsprechend der Rechtslage im TWG zu einer unentgeltlichen Duldung der Inanspruchnahme verpflichten könnte. vka/difu
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Gemeinde, Post, Verkehrsweg, Kabel, Kabelverlegung, Kabelnetz, Breitbandverkabelung, Telegraphie, Wegerecht, Kooperation, Konzession, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Information, Recht, Verwaltung
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Heidelberg: (1986), ca. 190 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1986)
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Gemeinde, Post, Verkehrsweg, Kabel, Kabelverlegung, Kabelnetz, Breitbandverkabelung, Telegraphie, Wegerecht, Kooperation, Konzession, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Information, Recht, Verwaltung