Partizipation in der stationären Kinder- und Jugendhilfe: Beschwerdemanagement und Ombudschaft.

Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge
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Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge

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Berlin

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0340-3564

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ZLB: Zs 2392

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Abstract

Für eine wirkungsvolle Kinder- und Jugendhilfe ist Partizipation oder auch Beteiligung immer schon ein zentrales Thema gewesen. Egal, ob es sich um die Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gem. §§ 11 ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege gem. §§ 22 ff. SGB VIII oder die Hilfe zur Erziehung gem. §§ 27 ff. SGB VIII handelt: Gelingende Beteiligung der Adressat/innen ist für den tatsächlichen Erfolg der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unabdingbar. Der Beitrag fokussiert nach einer kurzen Darstellung der grundlegenden Prinzipien und Prämissen gelingender Beteiligung in der stationären Kinder- und Jugendhilfe die Elemente Beschwerde und Ombudschaft. Dabei geht er auch auf die Empfehlungen ein, die der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen ausgesprochen hat.

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Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit

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Nr. 2

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S. 56-63

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