Möglichkeiten einer Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer.
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1984
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Das Institut "Finanzen und Steuern" hat ein Modell für die Ablösung der Gewerbesteuer durch einen prozentualen Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer vorgelegt. Als Ersatz für die Einnahmen aus der Gewerbesteuer würden die Gemeinden danach etwa 16 % des Umsatzsteueraufkommens erhalten. Die durch den Wegfall der Gewerbesteuer im Gesamthaushalt entstehenden Einnahmenausfälle müssen über Steuererhöhungen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck wird aus steuerrechtlichen Gründen eine Erhöhung der Umsatzsteuer vorgeschlagen. In Betracht kommt eine Anhebung des allgemeinen Steuersatzes um etwa 2,5 % und des ermäßigten Satzes um 1,25 %. Die einzelnen Gemeinden sollen am Umsatzsteueraufkommen nach einem Schlüssel beteiligt werden. Er wird je zur Hälfte nach den von örtlichen Betriebsstätten aufgewendeten Löhnen und den Werten der dort eingesetzten materiellen Wirtschaftsgüter errechnet. Die Ablösung der Gewerbesteuer durch einen Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer dient in erster Linie steuerpolitischen Zielen. Die Reform ist aber auch aus kommunalpolitischer Sicht zu befürworten, wenn auch eine Einschränkung des Hebesatzrechtes der Gemeinden damit verbunden ist. Diese erscheint angesichts der mit dem Modell zu erreichenden Verbesserungen des Gemeindefinanzsystems vertretbar. He
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1983)Nr.6/7, S.423-430, Tab.