Die Beteiligung des Bayerischen Senats an Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht.
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1989
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SEBI: 91/598
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Zusammenfassung
Die Autorin untersucht die Beteiligung des (als zweite parlamentarische Kammer) in der Bundesrepublik einzigartigen Senats in Bayern an Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Dabei geht sie auf diesen Senat in Entstehung, Aufbau, Funktion und Stellung im Staatsgefüge, auf die Befugnisse zur Gesetzesinitiative nach Art. 39 und 71 der Bayerischen Verfassung (BV), zur gutachterlichen Stellungnahme bei Gesetzesentwürfen der Bayerischen Staatsregierung nach Art. 40 BV, zur Erhebung von Einwendungen gegen vom Landtag beschlossene Gesetze nach Art. 41 BV sowie vor allem auf die Beteiligung und Nichtbeteiligung des Senats an Verfassungsklagen näher ein. Nach der Behandlung von Verfassungsklagen im Senat gilt das Augenmerk der Arbeit der Senatsmitglieder. Mehrere Statistiken dienen der näheren Charakterisierung der Senatstätigkeit, die nach Meinung der Autorin aufgrund der fehlenden parteipolitischen Zwänge große Erfolge vor dem BVerfG hat. Ausführlich werden die Stellungnahmen des Senats zur Zulässigkeit und Begründetheit von Verfassungsklagen und -beschwerden untersucht. Kommunalrechtlich relevant war u.a. die Popularklage gegen das Außenantennenverbot der Stadt Gunzenhausen (1984/85). rebo/difu
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Regensburg: (1989), XXI, 234 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Regensburg 1989)