Stammholzkartell: Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

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ZLB: Kws 700 ZB 6762
BBR: Z 333

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Mit Spannung erwartet wurde die Entscheidung des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) vom 15.3.17 im Hinblick auf die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes gegen das Land Baden-Württemberg vom 18.6.16 zur Vermarktung des Stammholzes aus dem Staats-, Körperschafts- und Privatwald. Die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes wurde im Wesentlichen bestätigt, so dass es dem Land Baden-Württemberg weiterhin untersagt ist, die Vermarktung von Rundholz für Körperschaft- und Privatwälder mit einer Fläche von mehr als 100 Hektar durchzuführen.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Die Gemeinde

Ausgabe

Nr. 8

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Seiten

S. 299-302

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