Hinweise zur Prognose von Geräuschimmissionen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

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SEBI: 87/3195-4
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Bei der Errichtung neuer Anlagen muß sichergestellt sein, daß schädliche Umwelteinwirkungen - u. a. auch durch Geräusche - für die Allgemeinheit und für die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können. Im Genehmigungsantrag sind die entsprechenden Angaben zu machen. Falls erforderlich, ist eine Geräuschimmissionsprognose zu erstellen. Vorschriften zum dabei zugrunde zu legenden Prognoseverfahren gibt es jedoch nicht. In der Genehmigungspraxis hat sich zwar weitgehend eine einheitliche Vorgehensweise bei der Erstellung von Immissionsprognosen durchgesetzt; im Detail ergeben sich jedoch noch offene Fragen, die unterschiedlich behandelt werden. Der Bericht erläutert die Prognoserechnungen. Hiermit wird insbesondere für die Bearbeiter aus dem Bereich der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden eine Einführung in die Problematik gegeben. Weiter ist mit diesen Hinweisen beabsichtigt, eine einheitliche Vorgehensweise bei der Überprüfung von Geräuschprognosen im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu ermöglichen. difu

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Geräuschimmission, Prognose, Lärm, Genehmigungsverfahren, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitshilfe, Umweltschutz, Umweltpflege, Immissionsschutz

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Essen: (1986), 92 S., Tab.; Lit.

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Geräuschimmission, Prognose, Lärm, Genehmigungsverfahren, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitshilfe, Umweltschutz, Umweltpflege, Immissionsschutz

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LIS-Berichte; 67