Das polnische GmbH-Recht im Vergleich zum deutschen GmbH-Gesetz.
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DE
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Münster
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ZLB: 99/1431
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DI
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Abstract
Die rechtsvergleichende Untersuchung macht die wesentlichen Unterschiede zwischen polnischem und deutschem GmbH-Recht deutlich. Das polnische GmbH-Recht stammt im Wesentlichen aus dem deutschen Recht. Der kommunistische Gesetzgeber setzte zwar das GmbH-Recht nicht förmlich außer Kraft, jedoch entzog er ihm durch Verstaatlichung über vierzig Jahre die Grundlage. Da nun der freie Grunderwerb möglich ist, der Kapitalverkehr mit dem Ausland endgültig liberalisiert ist und wichtige Gesetze neu geschaffen oder novelliert wurden, fehlt jetzt aber die Abstimmung der neuen Regeln mit den GmbH-Vorschriften. Hinsichtlich der Finanzverfassung besteht die größte Lücke, da es weder einen Sachgründungsbericht noch eine Ausfallhaftung nach GmbH-Recht gibt. Die Konzernhaftung ist unbekannt. Diese Studie zeigt die Lücken auf und macht Vorschläge, die Defizite zu beseitigen. kirs/difu
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XXIII, 144 S.