Energieversorgungskonzepte - Vorranggebiete - Kartellrecht.

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SEBI: 89/4927

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Gemeinden weisen immer häufiger sog.Vorranggebiete für leitungsgebundene Energieträger (Gas, Fernwärme) aus.In diesen Gebieten wird die Versorgung mit anderen Energien weitgehend verdrängt.Ein Vertrag mehrerer Versorgungsunternehmen über die Durchsetzung von Vorranggebieten kann gegen Kartellrecht verstoßen.Soll ein Gebiet Vorranggebiet werden, muß die Kartellbehörde ermitteln, ob die Nachteile durch die eingeschränkte Flexibilität der Abnehmer von den Rationalisierungsvorteilen aufgewogen werden.Zwar sind die Gemeinden anders als die Energieversorgungsunternehmen grundsätzlich vom Kartellrecht freigestellt, jedoch gilt dies dann nicht, wenn die Gemeinde selbst unternehmerisch tätig wird.Der Autor kommt zu dem Schluß, daß die Gemeinden bei der Konzessionsvergabe, bei Verträgen über die Festlegung von Vorranggebieten und in ähnlichen Fällen dem Kartellrecht unterliegen.Insbesondere werden die Rahmenbedingungen für Querverbundunternehmen (Zusammenwirken von Strom, Gas und Fernwärme) untersucht. jüp/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Energieversorgung, Versorgungskonzept, Energieversorgungsunternehmen, Vorranggebiet, Kartellrecht, Querverbundunternehmen, Konzessionsvertrag, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Kommunalpolitik, Umweltschutz, Energie, Wirtschaft, Gemeindeunternehmen

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Köln: Heymann (1989), XLI, 338 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Münster 1989)

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Energieversorgung, Versorgungskonzept, Energieversorgungsunternehmen, Vorranggebiet, Kartellrecht, Querverbundunternehmen, Konzessionsvertrag, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Kommunalpolitik, Umweltschutz, Energie, Wirtschaft, Gemeindeunternehmen

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Recht - Technik - Wirtschaft; 52