Die Behandlung von Bauanträgen mit außerhalb des Prüfprogramms der Genehmigungsbehörde liegenden Mängeln - Zugleich eine Anmerkung zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. 1. 2009 Az. 2 BV 08.2567 (BayVBI. 2009, 507 f.).
Boorberg
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Datum
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Bandtitel
Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 987
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Entscheidung betrifft eine klassische, durch die Reform der Bayerischen Bauordnung 2008 allerdings mit weit größerer Bedeutung als früher versehene Materie, nämlich das Schicksal eines Antrags auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben, das ausschließlich gegen Vorschriften verstößt, die nicht im "Prüfprogramm" der Genehmigungsbehörde enthalten sind. Mit der BayBO 2008 wurden vor allem die Baugestaltung (Art. 8 BayBO 2008), die Einhaltung der Abstandsflächen (Art. 6 BayBO 2008) und die Einhaltung der Stellplatzanforderungen (Art. 47 BayBO 2008) aus dem Prüfprogramm des vereinfachten Verfahrens (Art. 59 Satz 1 BayBO 2008) entfernt.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 16
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Seiten
S. 495-497