Die Behandlung von Bauanträgen mit außerhalb des Prüfprogramms der Genehmigungsbehörde liegenden Mängeln - Zugleich eine Anmerkung zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. 1. 2009 Az. 2 BV 08.2567 (BayVBI. 2009, 507 f.).

Boorberg
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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0522-5337

ZDB-ID

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ZLB: 4-Zs 987

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Die Entscheidung betrifft eine klassische, durch die Reform der Bayerischen Bauordnung 2008 allerdings mit weit größerer Bedeutung als früher versehene Materie, nämlich das Schicksal eines Antrags auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben, das ausschließlich gegen Vorschriften verstößt, die nicht im "Prüfprogramm" der Genehmigungsbehörde enthalten sind. Mit der BayBO 2008 wurden vor allem die Baugestaltung (Art. 8 BayBO 2008), die Einhaltung der Abstandsflächen (Art. 6 BayBO 2008) und die Einhaltung der Stellplatzanforderungen (Art. 47 BayBO 2008) aus dem Prüfprogramm des vereinfachten Verfahrens (Art. 59 Satz 1 BayBO 2008) entfernt.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr. 16

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Seiten

S. 495-497

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