Das europäische Gemeinschaftsrecht und die öffentlichen Unternehmen. Die Kompetenz der Kommission aus Art. 90 Abs. 3 EG-Vertrag und ihre Anwendung auf die Elektrizitätswirtschaft.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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DE

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Berlin

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ZLB: 97/3911

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Zusammenfassung

Das Gemeinschaftsrecht gilt für öffentliche und mit Sonderrechten ausgestattete Unternehmen und für alle anderen Wirtschaftsteilnehmer. Hier kommt es jedoch oft zu Spannungen zwischen den Interessen der Gemeinschaft und denen der Mitgliedstaaten. Teilweise wird versucht, durch die Einschaltung von Unternehmen mit Sonderrechten die EG-Vorschriften zu umgehen, um z.B. eigene Wirtschaftsteilnehmer vor unliebsamer Konkurrenz zu schützen. In diesem Interessenkonflikt soll Art. 90 EG-Vertrag als gemeinschaftsrechtlicher Lösungsversuch dienen, indem er die Mitgliedstaaten in bezug auf öffentliche Unternehmen zur Einhaltung der Vertragsvorschriften verpflichtet. Allerdings ist auch eine begrenzte Befreiung bei der Erfüllung von Aufgaben im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse vorgesehen. Die Kompetenz der EG-Kommissionen für entsprechende Maßnahmen steht im Mittelpunkt dieser Arbeit. Die Elektrizitätswirtschaft wird besonders hervorgehoben, da es wegen des weitgehenden Ausschlusses der Regeln über den Binnenmarktauf diesem Gebiet zu Diskussionen gekommen ist. kirs/difu

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271 S.

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Schriften zum Europäischen Recht; 28