Elftes Gutachten zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber.

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GU

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Mit den „Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze“ haben die Mobilfunknetzbetreiber im Dezember 2001 eine freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung abgegeben. Sie umfasst Abstimmungsverfahren zur Kommunikation und Partizipation von Kommunen bei der Standortplanung und -entscheidung sowie Maßnahmen zum Verbraucherschutz und Verbraucherinformation zu Mobilfunktelefonen. Bestandteil dieser Selbstverpflichtung ist ein regelmäßiges Monitoring der Maßnahmen durch unabhängige Gutachter*innen. Das vom Difu erstellte Gutachten überprüft die wesentlichen Kernpunkte der freiwilligen Selbstverpflichtung. In den zwei Berichtsteilen „Kommunikation und Partizipation“ sowie „Verbraucherschutz und Verbraucherinformationen“ werden Untersuchungsziele, methodische Herangehensweisen und Ergebnisse jeweils ausführlich dargestellt.

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65, Anh.

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