Die oberösterreichischen Statuarstädte.
Selbstverl.
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Selbstverl.
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AT
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Linz
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ZLB: 94/4001
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S
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Abstract
Als Einführung in das Thema und zur Darstellung der rechtlichen Grundlagen der oberösterreichischen Statutarstädte wird zunächst der verfassungsgesetzliche Rahmen des Organisationsrechts, wie er durch das "allgemeine" Gemeinderecht der Bundesverfassung und durch besondere Bestimmungen gebildet wird, dargestellt. Dann wird kurz auf die Geschichte der oberösterreichischen Landeshauptstadt Linz und der Statutarstädte Wels und Steyr eingegangen. Im Fortgang der Untersuchung werden die Handlungskategorien der Organe der betreffenden Städte, die Gemeinde- und Bezirksverwaltungsaufgaben und die einzelnen Organe der Statutarstädte sowie die Verfahrensregeln erläutert. Abschließend erfolgt eine Betrachtung der Statutarstädte alsselbständige Wirtschaftskörper und der Regelungen der Landes- und Bundesaufsicht über die Städte sowie die möglichen Rechtswege, sowohl des einzelnen wie der Rechtsschutz der oberösterreichischen Statutarstädte gegen den Staat. Im Anhang sind die in jüngster Zeit erlassenen bzw. bestätigten Statute der drei Städte im Wortlaut wiedergegeben. goj/difu
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IX, 307 S.
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Kommunale Forschung in Österreich; 102