Anmerkungen zur Fehlbelegungsabgabe.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
IRB: Z 1052
BBR: Z 508
IRB: Z 1052
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Fehlbelegungsabgabe soll nicht zum Nutzen der von den Belasteten bewohnten Wohnungen verwendet werden. Sie dient nicht der Finanzierung der ihren Vermietern durchweg bereits vor langer Zeit gewährten Darlehen, sie dient nicht der Verbesserung der inbetracht kommenden Wohnungen. Sie soll, soweit sie nicht überhaupt nach AFWoG § 10 III in den allgemeinen Haushalt fließt, lediglich der Schaffung von Wohnraum für andere dienen. Es geht nicht um Vorteile der Belasteten, sondern um die Finanzierung einer allgemeinen öffentlichen Aufgabe. (rh)
Description
Keywords
Finanzierung, Fehlbelegung, Wohnungsbaugesetz, Öffentliche Aufgabe, Fehlbelegungsabgabe, Wohnen/Wohnung, Belegung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Wohnungswirtschaft & Mietrecht (WM) 38(1985), Nr.12, S.379-382, Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Finanzierung, Fehlbelegung, Wohnungsbaugesetz, Öffentliche Aufgabe, Fehlbelegungsabgabe, Wohnen/Wohnung, Belegung