Zur Anwendbarkeit von Grundrechten auf juristische Personen des öffentlichen Rechts.
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SEBI: 71/3288
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Graue Literatur
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DI
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Zusammenfassung
Art. 19 III Grundgesetz erhebt ausdrücklich juristische Personen in den Stand möglicher Adressaten von Grundrechtsnormen.Offen bleibt die Frage, ob auch juristische Personen des öffentlichen Rechts Träger von Grundrechten sein können.Politisch bedeutsam ist z.B., ob und inwieweit sich die Gemeinden über die Garantie des Art. 28 GG hinaus auf Grundrechte berufen können, insbesondere, ob das Gemeindevermögen durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG geschützt ist.Die Arbeit untersucht das Problem unter historischen, textinterpretierenden und rechtslogischen Gesichtspunkten.Scheinbar bedeutungslos für das Ergebnis der Untersuchung ist eine Definition der Begriffe der juristischen Person und des öffentlichen Rechts, vor allem ihre Verknüpfung.Dennoch gewinnt auch diese Fragestellung zusammen mit der Norm, auf die sie sich bezieht, im Verlauf der Untersuchung an Bedeutung.
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Bamberg, (1969) 180 S., Lit.