Raumordnung und Bauleitplanung. Überörtliche und örtliche Gesamtplanung als Planungshierarchie und aus Sicht der Vorhabenzulassung.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: R 620 ZB 7120
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RE
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Abstract
Das Bundesverwaltungsgericht charakterisiert das Verhältnis von Raumordnung und Bauleitplanung in mehreren Leitentscheidungen als "vertikale Planungshierarchie"; das dahinter stehende Konzept für das Zusammenwirken beider Planungsebenen ist jedoch noch nicht abschließend konturiert. Der Beitrag möchte einen Erklärungsansatz aus der Perspektive des Zulassungsrechts der §§ 30 ff. Baugesetzbuch bieten, zugleich aber auch danach fragen, ob jenes Hierarchieverhältnis umgekehrt Rückwirkungen auf die Vorhabenzulassung entfaltet.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 2
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S. 70-79