Begrenzung der Staatsverschuldung durch Art. 115 GG - Wende in der Haushaltspolitik durch das BVerfG?

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IRB: Z 889B
SEBI: Zs 2230-4

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Zusammenfassung

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die haushaltsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes nach ihrer Novellierung im Rahmen der Haushaltsreform eher ein Argument für, als gegen eine expansive Haushaltspolitik abgeben. Sie führen zu keinen nennenswerten Einschränkungen der Handlungsbefugnisse von Bundesregierung und Bundestag bei der Erstellung und Verabschiedung des Haushaltsgesetzes. Die für Art. 115 GG zu quantifizierende Verschulungsgrenze ist derzeit nicht erreicht. Art. 115 GG ist in der derzeitigen Wirtschaftssituation ein untaugliches Mittel, die Wende zu einer anderen Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik herbeizuführen. rh

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Wirtschaft, Wirtschaftspolitik, Grundgesetz, Staatsausgabe, Staatliche Mittel, Haushaltspolitik, Staatsverschuldung

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Zeitschrift für Rechtspolitik 16(1983)Nr.6, S.139-146, Lit.(Beil. zu Neue juristische Wochenschrift, München (NJW))

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Wirtschaft, Wirtschaftspolitik, Grundgesetz, Staatsausgabe, Staatliche Mittel, Haushaltspolitik, Staatsverschuldung

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