Die Anwendungspraxis des § 2 a BBauG in Baden-Württemberg. Allgemeine Erfahrungen.

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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4

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Zusammenfassung

Die "Hinweise des Innenministeriums Baden-Württemberg zu den Änderungen des BBauG" vom 25.1.77 steuern in erheblichem Maße die Anwendungspraxis des § 2a BBauG in den Kommunen. Die Erläuterungen des Innenministeriums zielen auf ein Minimum an Bürgerbeteiligung ab. Diese minimale Beteiligung wird nach Ansicht des Autors vor allem in Großstädten praktiziert, während in kleineren Gemeinden durch die geringere Anonymität zwischen Bürgern, Verwaltung und Politikern weniger Probleme auftreten. Der Artikel erläutert die Anwendungspraxis des § 2a BBauG sowohl aus der Sicht des Gesetzgebers als auch von Planungsbehörden und Bürgern. boe

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Recht, Bundesbaugesetz, Paragraph 2, Behörde, Planungsorganisation, Planungsprozess, Planungskontrolle, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung

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Bauwelt 71(1980)Nr.12(Stadtbauwelt, Nr.65), S.498. 84-500.86, Lit.

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Recht, Bundesbaugesetz, Paragraph 2, Behörde, Planungsorganisation, Planungsprozess, Planungskontrolle, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung

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