Der Bund und die Gemeinden.

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ZZ

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SEBI: Zs 409-4
BBR: Z 308
IRB: Z 869

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Zusammenfassung

Die Behauptung, es gäbe eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit für das Kommunalrecht, in die der Bund auch nicht über Art. 84, 85 Grundgesetz eingreifen könne, beruht auf der irrigen Vorstellung eines Herrschaftsverhältnisses der Länder über die Gemeinden. Die demgegenüber zu bejahende Möglichkeit des Bundes, für den Anwendungsbereich eines einzelnen Bundesgesetzes die organisatorische Zersplitterung des Kommunalrechts zu überwinden, ist ein Notbehelf. Von den gesetzgebenden Körperschaften wird zumeist nicht klar erkannt, in welcher Weise ein Bundesgesetz in die gemeindliche Sphäre eingreift.

Beschreibung

Schlagwörter

Bundesgesetzesvollzug, Gemeinde, Verfassungsrecht, Kommunalverfassung, Gemeinderecht, Recht, Verwaltung

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Kommunalpolitische Blätter, Recklinghausen (1954) S. 121-125

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Bundesgesetzesvollzug, Gemeinde, Verfassungsrecht, Kommunalverfassung, Gemeinderecht, Recht, Verwaltung

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