Der Bund und die Gemeinden.
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Datum
1954
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SEBI: Zs 409-4
BBR: Z 308
IRB: Z 869
BBR: Z 308
IRB: Z 869
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Zusammenfassung
Die Behauptung, es gäbe eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit für das Kommunalrecht, in die der Bund auch nicht über Art. 84, 85 Grundgesetz eingreifen könne, beruht auf der irrigen Vorstellung eines Herrschaftsverhältnisses der Länder über die Gemeinden. Die demgegenüber zu bejahende Möglichkeit des Bundes, für den Anwendungsbereich eines einzelnen Bundesgesetzes die organisatorische Zersplitterung des Kommunalrechts zu überwinden, ist ein Notbehelf. Von den gesetzgebenden Körperschaften wird zumeist nicht klar erkannt, in welcher Weise ein Bundesgesetz in die gemeindliche Sphäre eingreift.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Kommunalpolitische Blätter, Recklinghausen (1954) S. 121-125