Die Entwicklung der Kulturkampfgesetze in Bayern und Preußen.
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1977
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SEBI: 78/5777
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Zusammenfassung
Staat und Kirche standen sich nach der Verkündung des päpstlichen Unfehlbarkeitsdogmas feindselig gegenüber. Während sich der Nationalstaat konsolidierte, war die katholische Kirche bestrebt, die bisher innegehabten Machtpositionen auszudehnen. Diese Periode des Kulturkampfs war staatlicherseits geprägt durch eine Fülle von Gesetzen mit genauen Durchführungsbestimmungen. Die Kirche, die in den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts alle diesbezüglichen Gesetze schroff verworfen hatte, zeigte sich zögernd bereit, sie teilweise zu akzeptieren, um ihre privilegierte Stellung im Staat zu retten. So haben heute längst selbstverständlich gewordene Regelungen, wie die Ausbildung der Geistlichen, die Möglichkeit des Kirchenaustritts und die Zivilehe eine kulturkämpferische Entstehungsgeschichte. Der Kulturkampf, der zu Anfang die Einheit des Reiches bedrohte, indem er den katholischen Teil der Bevölkerung zum Widerstand reizte, wurde durch einen Verfassungskompromiß beigelegt.ud/difu
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München: (1977), XI, 285 S., Lit.