Grunderneuerung der Berliner S-Bahn. BVerwG, Urteil vom 3.3.2004 - 9 A 15/03.

Heymann
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Heymann

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Köln

item.page.language

item.page.issn

0012-1363

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

§ 20 AEG; §§ 41, 43 BImSchG; § 74 VwVfG; § 2 f. 16. BImSchV: 1) Die Darlegungsanforderungen an Einwendungen im Planfeststellungsverfahren müssen sich an den Möglichkeiten betroffener Laien orientieren. Ausführungen, die wissenschaftlich-technischen Sachverstand voraussetzen, können von einem Einwender regelmäßig nicht erwartet werden. 2) Die Auswahl zwischen verschiedenen Schallschutzmaßnahmen ist Bestandteil der nach § 41 Abs.2 BImSchG gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung, bei der die Planfeststellungsbehörde über einen begrenzten Abwägungsspielraum verfügt. 3) Ein Vergleich alternativer Lärmschutzkonzepte hat sich primär an der jeweiligen Schutzwirkung für die durch unzumutbare Lärmeinwirkungen Betroffenen und allenfalls sekundär an dem jeweiligen Schutz der gesamten Umgebungsbebauung zu orientieren. 4) Der Einbau von Holzschwellen in eine Bahnstrecke ist keine Lärmschutzmaßnahme, die im Rahmen der Auswahl zwischen verschiedenen Lärmschutzkonzepten berücksichtigt werden müsste. difu

Description

Keywords

Journal

Deutsches Verwaltungsblatt

item.page.issue

Nr. 15

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 953-957

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries