Das vorzeitige Kündigungsrecht des Wohnungsmieters bei Erhöhungen der Miete.
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1980
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IRB: Z 877
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Zusammenfassung
Bei Mieterhöhungen gibt es außerordentliche Kündigungsrechte des Mieters, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden koennen. Bei öffentlich geförderten Wohnungen sind die Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes maßgeblich. Bei nicht preisgebundenen Wohnungen gilt das Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MHG). Hier kann die Miete einseitig erhöht werden als Anhebung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, bei Erhöhung der Betriebskosten, Erhöhung der Kapitalkosten sowie im Falle der Durchführung baulicher Änderungen. Ein weiteres Kündigungsrecht des Mieters besteht bei Modernisierungsmaßnahmen nach dem Wohnungsmodernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz (WoModEnG). hg
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 69(1979)Nr.8, S.341-343, Lit.