Von altdeutschen Rechtstraditionen zu einem modernen Gemeindeedikt. Die Entwicklung der Kommunalgesetzgebung im rechtsrheinischen Bayern zwischen 1802 und 1818.

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Nürnberg

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ZLB: 98/2073

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Im Mittelpunkt steht der politisch-rechtliche Entwicklungsprozeß der Gemeindegesetzgebung von 1802 bis 1818. Diese Gesetzgebung befreite die Kommunen aus der völligen Abhängigkeit des Staates und gab den Städten und Gemeinden ihre eigenen Rechte zurück. Es wurde eine Kommunalverfassung geschaffen, mit der die Bürgerschaft an den Staat gebunden werden konnte, ohne dass das gemeindliche Leben zu einer Unzufriedenheit in der Bürgerschaft führte. Aufgrund der politischen Veränderungen in Europa benötigte das Königreich Bayern ein modernes Staatsgerüst und so bot sich als Modell dazu die bürgerliche Mitbestimmung in den Kommunen an. Durch weitgehende kommunale Rechte der Bürgerschaft sollte eine Identifikation der Untertanen mit dem Staat erreicht werden. kirs/difu

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262 S.

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