Verzicht auf Planfeststellung und Plangenehmigung.

Centaurus
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Centaurus

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Pfaffenweiler

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ZLB: 98/318

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DI

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Abstract

Üblicherweise dauert ein Planfeststellungsverfahren bis hin zur Entscheidung über den Beschluß 5 bis 10 Jahre. Da diese Verfahrensdauer zu lang ist, hat die Bundesregierung 1993 das Planvereinfachungsgesetz verabschiedet. Dieses ändert die fachgesetzliche Planungsvorschrift der Verkehrswegegesetze des Bundes. Dazu gehören das Bundesbahngesetz, das Bundesfernstraßengesetz, das Luftverkehrsgesetz und das Personenbeförderungsgesetz. Die Studie untersucht, welche Funktion der Vereinfachung zukommt, welche inhaltlichen Anforderungen an eine Entscheidung über den Verzicht auf Planfeststellung- und -genehmigung zu stellen sind und wie ihre Rechtsnatur zu bestimmen ist. Weiterhin prüft die Autorin, ob die mit der Plangenehmigung und dem Verzicht auf Planfeststellung gewünschte Beschleunigung nicht auf Kosten der durch eine Planfeststellung gesicherten Berücksichtigung aller berührten öffentlichen und privaten Belange stattfindet. Insgesamt geht die Arbeit überwiegend auf Regelungen des Bundesfernstraßengesetzes ein. kirs/difu

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XVI, 261 S.

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Reihe Rechtswissenchaft; 187