Die Beteiligung Hamburgs beim S-Bahn-Bau.

Krupinski, Hans-Joachim
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1979

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IRB: Z 159
BBR: Z 187
SEBI: Zs 1017-4

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Zusammenfassung

In dem 1967 geschlossenen Vertrag über die Herstellung der City-S-Bahn ist festgelegt worden, in welcher Weise beim Bau dieses Bundesbahnverkehrsweges die Baubehörde von Hamburg sich beteiligt. Kostentragung und Baudurchführung sind die wichtigsten Punkte dieses Vertrages. Sechs Jahre später ist der Vetrag über die Herstellung der Hamburger S-Bahn zwischen Hamburg und der Bundesbahn geschlossen worden. Gegenüber dem erstgenannten Vertrag weist er Verbesserungen auf, die zu einer vereinfachten Form der vertragserfüllung führen. -z-

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Bundesbahn (DB) 55(1979)Nr.3, S.185-188, Abb.

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