Kommunalaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland und in Korea.
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SEBI: 90/5494
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Der Vergleich der Kommunalaufsicht in der BRD und der Republik Korea beginnt mit einem Überblick über die Geschichte und den derzeitigen Stand des zu überwachenden Gegenstandes, nämlich des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinde bzw. der Gebietsselbstverwaltungskörperschaft. Gegenstand der Kommunalaufsicht sind in Deutschland die Tätigkeiten der Gemeinde, die diese in Wahrnehmung ihrer besonderen Befugnisse ausübt. In Korea erfaßt die Kommunalaufsicht dagegen sämtliche, also auch privatrechtliche Tätigkeiten der Gemeinde. In Deutschland ist die Aufsichtsbehörde eine ja nach Bundesland verschiedene Landesbehörde; in Korea wird die Aufsicht durch den Innenminister durchgeführt, als oberste Aufsichtsbehörde fungiert der Staatspräsident. Die Mittel der Aufsicht sind in beiden Ländern sehr ähnlich, sie reichen von der Beratung bis hin zur Aufhebung rechtswidriger Maßnahmen. lil/difu
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Kommunalaufsicht, Kommunale Selbstverwaltung, Gemeindeaufgabe, Staatsaufsicht, Rechtsschutz, Aufsichtsbehörde, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Recht, Kommunalrecht
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Berlin: Duncker und Humblot (1990), 179 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1989)
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Kommunalaufsicht, Kommunale Selbstverwaltung, Gemeindeaufgabe, Staatsaufsicht, Rechtsschutz, Aufsichtsbehörde, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Recht, Kommunalrecht
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Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft; 44