Gefahrstoffe am Arbeitsplatz II. Meßtechnik für MAK-Werte.

Bohne-Matusall, Reinhard
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1991

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IRB: Z 1747

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Bei der Auswahl eines Meßverfahrens wird häufig der Einsatz eines anerkannten oder geprüften Meßverfahrens verlangt. Anerkannte und geprüfte Verfahren sind in verschiedenen Listen veröffentlicht. Das Gefahrstoffrecht enthält allerdings keine strikten Vorgaben zur Benutzung bestimmter Meßmethoden. Die Technische Regel Gefahrstoffe 402 setzt Mindestanforderungen an Meßverfahren fest, bei deren Erfüllung im Prinzip jedes Verfahren geeignet ist. Der Artikel gibt Hinweise zur Messung von Stäuben, Aerosolen, Gasen und Dämpfen. (pü)

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Entsorgungs-Technik, 3(1991), Nr.4, S.26-29, Tab.

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