Rechtliche Voraussetzungen der koordinierenden Raumplanung.
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1984
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SEBI: 88/685
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Zusammenfassung
Durch Raumplanung soll eine zweckmäßige Nutzung des Bodens und eine geordnete Besiedelung des Landes erreicht werden. Diese Aufgabe der Raumplanung ist in der schweizerischen Verfassung ausdrücklich verankert. Der erste Teil der Arbeit befaßt sich mit dem dreistufigen System der Bestimmungen über die Koordination der Raumplanung. Die Autorin erörtert die Raumplanung als Verfassungsauftrag u. a. unter dem Gesichtspunkt der Bundesverfassung und der Kantonsverfassungen. Sie untersucht die bundesrechtlichen Grundsätze für die Koordination der Raumplanung u. a. anhand der Zusammenarbeit zwischen Grenzkantonen und dem benachbarten Ausland sowie ihre Verwirklichung durch die Kantone z. B. anhand von Nutzungsplänen. Im zweiten Teil der Untersuchung werden die Koordinationsprinzipien erarbeitet. Die Verfasserin schildert zunächst die Möglichkeiten der Koordination z. B. am Prinzip der Planung von unten nach oben sowie am sachbezogenen System. Abschließend vergleicht und diskutiert sie die einzelnen Möglichkeiten unter dem Gesichtspunkt von Vor- und Nachteilen. gzi/difu
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Zürich: (1984), XXI, 185 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1984)