Mindestlohngesetz. Kommentar.

Beck
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Beck

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

München

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 388/358a

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

Abstract

Das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) schreibt seit 1. Januar 2015 einen einheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für alle Arbeitnehmer vor. Die Einhaltung des Mindestlohns wird durch die Zollbehörden kontrolliert. Verstöße gegen das MiLoG können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Zudem droht bei schwerwiegenden Verstößen ein Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Auftraggeber haften für die Nichtzahlung des Mindestlohns durch ihre Subunternehmer. Schon aus Gründen der "Compliance" ist es deshalb für die Verantwortungsträger in Unternehmen und Behörden sowie die rechts- und steuerberatenden Berufe unverzichtbar, sich mit dem MiLoG eingehend zu befassen.

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XXIII, 353 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht; 31