Bestandsschutz im Baurecht.
Lit
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1993
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Lit
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Münster
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 95/2333
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Mindestvoraussetzung für jede Art von Bestandsschutz im Baurecht ist, daß das Gebäude irgendwann einmal über einen gewissen Zeitraum materiell oder formell legal gewesen sein muß. Den passiven Bestandsschutz, der einen Schutz gegen Anpassungsverlangen, Beseitigungsandrohungen und Nutzungsuntersagungen bietet, genießt der Eigentümer trotz einer geänderten Rechtslage, ohne dafür selbst tätig werden zu müssen. Dagegen sind für den aktiven Bestandsschutz und damit die Berechtigung, die zur Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung der baulichen Anlage notwendigen Maßnahmen durchzuführen, Genehmigungsanträge des Eigentümers erforderlich. Zur Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit kann die Behörde eine verhältnismäßige Anpassung des Bauwerkes an die geänderte Rechtslage verlangen, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im eingriffsintensiven Bauordnungsrecht stärker ausgeprägt ist als im Planungsrecht. Die bauordnungsrechtlichen Anpassungspflichten sind in den Bundesländern teilweise abweichend geregelt. lil/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
XXVI, 234 S.
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Juristische Schriftenreihe; 35