Bestandsschutz im Baurecht.

Lit
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Lit

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Münster

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 95/2333

item.page.type

item.page.type-orlis

DI
S

relationships.isAuthorOf

Abstract

Mindestvoraussetzung für jede Art von Bestandsschutz im Baurecht ist, daß das Gebäude irgendwann einmal über einen gewissen Zeitraum materiell oder formell legal gewesen sein muß. Den passiven Bestandsschutz, der einen Schutz gegen Anpassungsverlangen, Beseitigungsandrohungen und Nutzungsuntersagungen bietet, genießt der Eigentümer trotz einer geänderten Rechtslage, ohne dafür selbst tätig werden zu müssen. Dagegen sind für den aktiven Bestandsschutz und damit die Berechtigung, die zur Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung der baulichen Anlage notwendigen Maßnahmen durchzuführen, Genehmigungsanträge des Eigentümers erforderlich. Zur Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit kann die Behörde eine verhältnismäßige Anpassung des Bauwerkes an die geänderte Rechtslage verlangen, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im eingriffsintensiven Bauordnungsrecht stärker ausgeprägt ist als im Planungsrecht. Die bauordnungsrechtlichen Anpassungspflichten sind in den Bundesländern teilweise abweichend geregelt. lil/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XXVI, 234 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Juristische Schriftenreihe; 35