Gesetzgeber und Verwaltungsreformen.

Hartmann, Rainer
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1973

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SEBI: 75/1174

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Aufbau und Organisation der Verwaltung sind durch Gesetze festgelegt und können nur durch Gesetze geändert werden. Die an den gewandelten gesellschaftlichen Verhältnissen orientierte Verwaltungsreform muß die Aufgaben der Zukunft erfüllen können. Der Gesetzgebung kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Die Studie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Stellung und Aufgaben des Gesetzgebers des Bundes und der Länder bei der Verwaltungsreform zu untersuchen und darzulegen, von welchen Zielvorstellungen der Gesetzgeber sich im einzelnen leiten läßt bzw. leiten lassen sollte; welche Regelungen er trifft bzw. treffen sollte und welche Auswirkungen die aufgrund der Reformgesetze erfolgten Maßnahmen haben und hatten. In diesem Zusammenhang werden die Ziele einer umfassenden Verwaltungsreform und die Möglichkeiten des Gesetzgebers erörtert, ferner die Reformbestrebungen des Bundes und der einzelnen Länder seit 1945 sowie die Arbeit des Gesetzgebers bei der Verwirklichung der Reformpläne und schließlich die unterschiedlichen Methoden der Reformverwirklichung durch die einzelnen Länder.

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Würzburg: P&S Sofortdruck (1973), XXXIV, 152 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Würzburg 1973)

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